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   VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.339   

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VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.339 (https://dejure.org/2009,55213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2009 - 19 C 09.339 (https://dejure.org/2009,55213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2009 - 19 C 09.339 (https://dejure.org/2009,55213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Iraker nach Widerruf aller asylrechtlichen Rechtspositionen; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Zuständigkeit des Bundesamtes zur Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.603

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.339
    Die aufgeworfene Frage, ob in einem Fall, in dem die Feststellung eines Abschiebungshindernisses asylverfahrensrechtlich zwar abgelehnt, über den Anspruch aus Art. 18 i.V.m. Art. 15 lit. c der Richtlinie 2004/83/EG oder aus Art. 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (wodurch Art. 15 lit. c der Richtlinie umgesetzt worden ist) aber noch nicht entschieden worden ist, die Ausländerbehörde die gebotene Prüfung vorzunehmen hat, ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend geklärt (vgl. BayVGH v. 14.3.08 - 19 ZB 08.175; vom 18.3.2008 19 ZB 08.603 und 19 ZB 08.178).

    Die Aussetzung von Abschiebungen irakischer Staatsangehöriger durch das Bayer. Staatsministerium des Innern im Erlasswege beruht lediglich auf gegenwärtig bestehenden tatsächlichen Abschiebungshindernissen und bewirkt daher keinen Abschiebungsschutz, der demjenigen einer Feststellung nach § 60 Abs. 7 AufenthG oder eine Anordnung nach § 60 a AufenthG gleichkommt (vgl. IMS vom 3.7.2008 I A 2 - 2086.10 - 439 sowie BayVGH vom 18.3.2008 - 19 ZB 08.603).

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.339
    Mit Hilfe der Vorschrift des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG kann die Hürde der Bestandskraft im Folgeantragsverfahren überwunden werden; ein im Einzelfall gleichwohl verbleibendes schlechthin unerträgliches Ergebnis kann über § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 1 VwVfG behoben werden (BVerfG v. 21.6.2000, NVwZ 2000, 907).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.339
    Dabei bilden die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG einen vorrangig zu prüfenden Streitgegenstand und die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG einen hilfsweise zu prüfenden Streitgegenstand (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 und vom 14.7.2009 Az. 10 C 9.08 - juris).
  • VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07

    Abschiebungsschutz; Irak; Qualifikationsrichtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.339
    Es ist nicht ersichtlich, dass hierdurch die in § 25 AufenthG getroffene Grundentscheidung des Gesetzgebers für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Falle des Vorliegens eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG unterlaufen würde (so jedoch - ohne nähere Begründung - die vom Kläger zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.5.2007 InfAuslR 2007, 321 RdNr. 19).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.178

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.339
    Die aufgeworfene Frage, ob in einem Fall, in dem die Feststellung eines Abschiebungshindernisses asylverfahrensrechtlich zwar abgelehnt, über den Anspruch aus Art. 18 i.V.m. Art. 15 lit. c der Richtlinie 2004/83/EG oder aus Art. 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (wodurch Art. 15 lit. c der Richtlinie umgesetzt worden ist) aber noch nicht entschieden worden ist, die Ausländerbehörde die gebotene Prüfung vorzunehmen hat, ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend geklärt (vgl. BayVGH v. 14.3.08 - 19 ZB 08.175; vom 18.3.2008 19 ZB 08.603 und 19 ZB 08.178).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.339
    Dabei bilden die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG einen vorrangig zu prüfenden Streitgegenstand und die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG einen hilfsweise zu prüfenden Streitgegenstand (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 und vom 14.7.2009 Az. 10 C 9.08 - juris).
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